E-ID Schweiz

Update E-ID: Die Elektronische Identität vor der letzten Hürde

Ausschnitt Erklär-Videos der Bundesbehörden zur E-ID
Ausschnitt Erklär-Videos der Bundesbehörden zur E-ID (Quelle: Bundesbehörden)

Ob die Schweiz endlich eine Elektronische Identität (E-ID) einführt, entscheidet im Herbst das Stimmvolk. Warum die Chancen gut stehen, dass es dieses Mal klappen könnte.

Nach einem dornenreichen Weg – Details und Chronologie dazu hier – kommt der zweite Anlauf für die staatliche Elektronische Identität (E-ID) für die Schweiz in die entscheidende Phase.

Die erste Auflage des Bundesgesetzes über den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz, BGEID) ist im März 2021 aufgrund eines Referendums an der Urne krachend gescheitert. 

Die Schweizer Bevölkerung hat sehr klar entschieden, mit 64.4 Prozent haben sich nahezu zwei Drittel gegen das E-ID-Gesetz ausgesprochen. 

Diese deutliche Ablehnung war aus mehreren Gründen vorhersehbar. Der Bundesrat wollte eine E-ID, die durch die Privatwirtschaft ausgestellt wird, zum Beispiel durch Banken, Versicherer und andere Institutionen. Das war der Schweizer Bevölkerung unheimlich, eine Mehrheit der Bevölkerung war und ist der Ansicht, dass eine E-ID durch den Staat und nicht durch die Privatwirtschaft ausgestellt werden muss.

Der Bundesrat hatte damals das E-ID-Gesetz quasi an der Bevölkerung "vorbeigeschmuggelt". Man wollte eben einfach den Deal mit der Privatwirtschaft machen, die Bevölkerung ist deshalb wenig bis gar nicht informiert worden.

Das hat sich gerächt, nach der Abstimmung im Frühling 2021 war die Idee des Bundesrates vom Tisch und die Bevölkerung schickte die involvierten Stellen des Bundes zurück auf Feld 1.

Das revidierte E-ID-Gesetz

Der Bundesrat blieb am Ball und hat am 22. November 2022 eine Botschaft zum revidierten E-ID-Gesetz verabschiedet. Das Parlament verabschiedete am 20. Dezember 2024 das E-ID-Gesetz und hat damit entschieden, dass der Bund den staatlich anerkannten Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) einführen wird. Die für den Betrieb der E-ID notwendige Vertrauensinfrastruktur soll ebenfalls durch den Bund aufgebaut werden.

Damit waren die Weichen gestellt für die E-ID der Schweiz. In diesem zweiten Anlauf ist die Bevölkerung aktiv einbezogen worden. Informationen zur E-ID wurden bereitgestellt, ebenfalls eine kostenlose Testumgebung für alle Interessierten. Seit März 2025 hat die Bevölkerung die Möglichkeit, innerhalb der Beta-Phase die E-ID zu sehen, zu erfahren und zu testen, MoneyToday hat berichtet, hier

Das Referendum

Rund um das Komitee "E-ID-Gesetz Nein" haben mehrere Gruppierungen wie Freunde der Verfassung, Mass-Voll, Piratenpartei und weitere mit 55'344 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen. 

Die involvierten Gruppen sehen zahlreiche Risiken und operieren im Kern mit den Argumenten von fehlender Transparenz, Massenüberwachung und Datenschutzbedenken.

Das Volk wird am 28. September 2025 erneut darüber abstimmen, ob die Schweiz eine E-ID erhalten soll oder nicht. 

Im zweiten Anlauf stehen die Chancen wahrscheinlich eher gut, dass das Bundesgesetz über den Elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz, BGEID) vom Volk angenommen wird. Zum einen, weil der Staat für die Ausstellung der E-ID verantwortlich zeichnet und zum anderen, weil der Bundesrat in der Verordnung mehrere Massnahmen konkretisiert hat, mit welchen die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden soll.

Die Einzelheiten zur E-ID-Verordnung

Einzelheiten zur E-ID werden in der entsprechenden Verordnung geregelt. Diese Verordnung legt namentlich das Vorgehen fest, wie und unter welchen Voraussetzungen eine E-ID beantragt werden kann. Ausserdem wird präzisiert, wie die Unternehmen und Behörden vorzugehen haben, wenn sie die E-ID ihrer Kundinnen und Kunden überprüfen oder die Vertrauensinfrastruktur nutzen und eigene Nachweise ausstellen wollen.

Weiter konkretisiert der Bundesrat in der Verordnung mehrere Massnahmen, mit welchen die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer geschützt werden soll.

So dürfen Behörden und Unternehmen bei der Überprüfung der E-ID oder anderer elektronischer Nachweise keine unnötigen Daten abfragen oder speichern. Jede Person, die sich diesbezüglich nicht korrekt behandelt fühlt, kann sich direkt beim Bundesamt für Justiz (BJ) melden. Das BJ führt ein Prüfverfahren durch und trägt einen Vermerk zur gemeldeten Behörde oder dem gemeldeten Unternehmen ins Vertrauensregister ein.

So sollen andere Nutzerinnen und Nutzer der fraglichen Dienstleistung direkt in der elektronischen Brieftasche des Bundes (swiyu-App) vor dem unsachgemässen Vorgehen der entsprechenden Behörde oder des entsprechenden Unternehmens gewarnt werden.

Die E-ID-Verordnung vom 20. Juni 2025 mit Zusatzdokumenten kann über die folgenden Links direkt als PDF runtergeladen werden:

Die Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur E-ID am 20. Juni 2025 eröffnet. Bis zum 15. Oktober 2025 können sich interessierte Kreise zu den aktuellen E-ID-Plänen des Bundes äussern.

Die Entscheidung, die Vernehmelassung bereits vor der Volksabstimmung Ende September zu veröffentlichen, ist bewusst gefällt worden. Nach eigenen Aussagen will der Bundesrat dadurch maximale Transparenz sicherstellen. 


Informationen für die Bevölkerung

Im Gegensatz zur ersten Auflage der E-ID  mit nahezu null Information dürfte sich das aktive Einbeziehen der Bevölkerung im zweiten Anlauf auszahlen. Mit den folgenden Erklär-Videos nimmt der Bund auch gleich verschiedenen Argumenten der Referendums-Initianten den Wind aus den Segeln.

Testumgebung für Interessierte

Die Testumgebung und die darin angebotenen Dienstleistungen stehen allen Interessierten kostenlos zur Verfügung. Um das System testen zu können und seine eigene Beta-ID zu generieren, hat der Bund die notwendigen Smartphone Apps bereitgestellt. Alle Details und Links dazu hier:

Für Ausstellerinnen und Verifikatoren stehen auf GitHub und technische Spezifikationen zur Verfügung.