Lockdown

Corona-Krise: Zahlreiche Startups fallen durch die Maschen der Liquiditätshilfe-Netze – Probleme und notwendige Massnahmen

Banknoten und Münzen Schweizer Franken
Bild: assalve | Getty Images

Warum zahlreiche Startups keine Liquiditätshilfe beantragen können – und mit welcher praktikablen Lösung das Schweizer Startup Ökosystem gesichert werden kann.

Die Finanzierung der Wirtschaft mit zwei Paketen zur Liquiditätshilfe ist letzten Donnerstag angelaufen. Der Bundesrat hat 20 Milliarden Schweizer Franken zur Verfügung gestellt, um Kleinstbetriebe und KMU über das Instrument von Überbrückungskrediten mit dringend benötigter Liquidität zu versorgen.

Der COVID-19 Kredit wird über direkt eingereichte Kreditvereinbarungen schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt – bis zu 500'000 Franken, mit einem Zins von null Prozent, zu 100 Prozent vom Bund verbürgt und abgesichert. Der COVID-19 Kredit Plus bezeichnet Überbrückungskredite bis zu 20 Millionen Franken mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent, welche vom Bund zu 85 Prozent abgesichert werden und beantragt werden können.

Beide Formen der Überbrückungskredite für Unternehmen werden über rudimentär gehaltene Formulare beantragt und nach den Richtlinien des Bundes über die Schweizer Banken ausbezahlt. Das sehr schnell aufgezogene System und die Kooperation von Bund und Banken scheinen gut zu funktionieren. 

Nach Informationen des Staatssekretatis für Wirtschaft (SECO) vom Montag sind innerhalb von vier Tagen die Antragsformulare weit über 100'000 Mal heruntergeladen worden, was im Resultat zu knapp 32'000 abgeschlossenen Kreditvereinbarungen geführt hat. Bis letzten Sonntagabend sind Bürgschaften des Bundes in der Höhe von 6,6 Milliarden Franken beansprucht worden – das entspricht rund einem Drittel der bereitgestellten Summe von 20 Milliarden.

Kein Platz für Startups unter dem aufgespannten Rettungsschirm

Die Notverordnung des Bundesrates legt im Artikel 7 fest, dass der ausbezahlte Kredit bei höchstens 10 Prozent des Umsatzerlöses eines Gesuchsstellers liegen darf. Was für die Masse von KMUs durchaus sinnvoll erscheint, sperrt jedoch zahlreiche Startups von den Liquiditätshilfen aus. Es liegt im Wesen innovativer Startups, dass sie in den ersten Jahren keine oder keine nennenswerten Umsätze generieren können.

Profitieren können von einer integrierten "Ausnahmeregelung" gerade noch erst kürzlich gegründete Startups (1. Januar 2020 oder später), welche den Umsatzerlös nach der Formel "das Dreifache der Nettolohnsumme für ein Geschäftsjahr, mindestens aber 100 000 Franken und höchstens 500 000 Franken" ermitteln dürfen. Das führt zu einer ausbezahlten Kreditsumme, die im Höchstfall 50'000 Franken betragen kann. Unsere Recherchen zeigen, dass dieser Kanal funktioniert, von kleinen Startups genutzt wird und entsprechende Liquiditätshilfen auch konkret ausbezahlt worden sind.

Was kleinen und sehr jungen Startups helfen kann, funktioniert nicht für "fortgeschrittene" Startups mit einem weit höheren Reifegrad, weit entwickelter Technologie mit hohen Investitionen und mit einem Team von mehreren Spezialisten. Auch bisher gut finanzierte Unternehmen, zwischen 6 und 60 Monaten alt, geraten akut in Not. Tech-Unternehmen, welche in den nächsten Monaten ihre zweite oder dritte Funding-Runde durchführen wollten, stehen im Regen. 

Mit anderen Worten: Der COVID-19 Kredit und der COVID-19 Kredit Plus sind für KMU vorgesehen, bilden jedoch die Gruppe der reifen Startups in ihren grundlegend anders gearteten Situationen und Umfeldern nicht ab. 

Warum nichts weniger als das Schweizer Startup Ökosystem auf dem Spiel steht

Aufgrund der aktuellen Massnahmen des Bundes und des damit verbundenen Lockdowns haben die meisten Grossunternehmen den grössten Teil von Innovation & PoC (Proof of Concept) temporär geschlossen – genau das sind jedoch die Eintrittsportale für Startups.

Innovationsprojekte sind vorderhand gestoppt, reifere Startups können deshalb nicht agieren und werden um Monate zurückgeworfen. Die Durststrecke werden sie nicht aus eigener Kraft finanzieren können. Die bisher erfolgreich begangenen Finanzierungswege über Investoren und Venture Capital bleiben diesen Startups ohne PoC, konkrete Produkterfahrungen am Markt oder erste Kunden vorderhand verwehrt – als direkte Folge der Corona-Krise und des Stillstands durch den Lockdown.

Das heisst konkret: Das Schweizer Startup Ökosystem als Ganzes steht auf dem Spiel – entstanden und aufgebaut durch eine Vielzahl von Macherinnen und Machern, die in den letzten Jahren mit eigenem finanziellen Einsatz und harter Arbeit Innovationen geschaffen haben. Mit sichtbaren Leistungsausweisen, welche den Wirtschaftsstandort Schweiz international zusätzlich hervorragend positionieren – vor, während und insbesondere auch nach der Corona-Krise.

Was dieses Ökosystem und die Startups jetzt brauchen, ist "neue" Zeit, die ihnen durch die Corona-Krise und durch den Lockdown genommen worden ist. Diese Zeit muss finanziert werden. Geschieht das nicht, wird die starke und engagiert gelebte Startup- und Innovations-Kultur der Schweiz um Jahre zurückgeworfen, weil zu viele innovative Startups diese Krise nicht überleben werden.

Der Vorschlag der Parlamentarischen Gruppe "Startups & Unternehmertum"

Die Co-Präsidenten und Nationalräte Judith Bellaiche und Andri Silberschmidt haben im Namen der Parlamentarischen Gruppe "Startups & Unternehmertum" vor gut einer Woche einen konkreten Vorschlag für ein notwendiges "Massnahmenpaket für das Schweizer Startup Ökosystem" bei den Bundesräten Guy Parmelin und Ueli Maurer platziert. Der Vorschlag beschreibt im Detail und sehr konkret drei Kernmassnahmen – wir bringen den folgenden Auszug als Zitat im Originalwortlaut:

1. Zugang zu Überbrückungskrediten unter CHF 500’000
Überbrückungskredite von bis zu CHF 500'000 stehen auch Unternehmen zur Verfügung, die noch keine repräsentativen Geschäftsergebnisse aufweisen können, wobei die Kapitalgeber eine minimale Prüfung der Business Pläne vornehmen sollen. Als Validierungskriterium werden Zusagen von Innosuisse-Projektfinanzierungen oder -unterstützungen, Träger eines Spinoff-Labels einer Schweizerischen Universität / Hochschule (Spinoffs), bereits erfolgte oder zugesicherte Durchführungen von Finanzierungsrunden mit externen Investoren über mindestens dieselbe Höhe des beantragten Kreditbetrags akzeptiert.

2. Schaffung eines Pandemie-Fonds
Für Finanzierungshilfen über CHF 500'000 erscheint eine Prüfung durch Banken als ungeeignet, da sie eine profunde Erfahrung im Umgang mit Risikokapital erfordern. Es besteht das Risiko, dass Kreditanträge daran scheitern, dass sie die klassischen Kriterien für eine Vergabe von Bankkrediten verfehlen. Im Hinblick auf eine nachhaltige, strukturelle Stützung junger Unternehmen beantragen wir deshalb – analog dem Technologiefonds – die Schaffung eines Pandemie-Fonds für Startups in der Höhe von CHF 375 Mio.

Dabei tritt der Bund nicht selbst als Kapitalgeber auf, sondern bürgt für die vom Fonds gewährten (Wandel-)Darlehen an Schweizer Startups, die vielversprechende Technologien entwickeln und über ein skalierbares Geschäftsmodell verfügen. Der Fonds soll breit verankert sein und professionell verwaltet werden. Als Patronat für den Fonds schlagen wir die Swiss Entrepreneur Foundation und die Swiss Entrepreneurs AG vor, die bereits das Vertrauen des Bundes geniessen. Die Vergabe von Darlehen orientiert sich dabei an den Grundsätzen von Risikokapitalprüfungen. Der Bund wird für diese Bürgschaft mit einem Zinssatz von 1% p.a. des investierten Kapitals entschädigt.

3. Diskriminierungsfreier Zugang zu Kurzarbeitsentschädigung
Wir begrüssen ausdrücklich, dass die Kurzarbeitsentschädigung auf geschäftsführende Inhaber und ihre EhegattInnen erweitert wird. Die vorgesehene Pauschalisierung und insbesondere die niedrige Pauschalsumme sind jedoch schwerlich nachvollziehbar. Wir beantragen eine Kurzarbeitsentschädigung von 80% des Gehalts und möchten daran erinnern, dass diese Inhaber nicht selten jahrelang ALV-Beiträge geleistet haben und das bestehende System unterstützt haben. Eine Diskriminierung ist in der aktuellen Situation nicht opportun. Um allfälligen Missbrauchsbedenken entgegenzutreten, ist das massgebende Gehalt anhand des Durchschnitts der letzten 3 Jahre zu bemessen und auf das für das Arbeitslosengeld geltende Höchstlohn zu beschränken.

Im Übrigen ist auch bezüglich des Zugangs zu Kurzarbeitsentschädigung von allfälligen Kriterien des «gesunden Geschäftsgangs» oder «anrechenbaren Arbeitsausfalls» für Startups abzusehen, da diese auf Geschäftsmodelle von Startups grundsätzlich nicht anwendbar sind. ((Zitat Ende))

Der Brief an den Bundesrat vom 22. März 2020 in voller Länge kann hier als PDF runtergeladen werden. 

Erfahrungen mit Überbrückungskrediten

Aktuell sammelt die "Startup Task Force" Erfahrungen von Startups zu Überbrückungskrediten im Umgang mit den verschiedenen Banken. Diese Erfahrungen sollen in komprimierter Form über die Parlamentarische Gruppe "Startups & Unternehmertum" in die Politik eingebracht werden. Ein zentraler Punkt, um die deponierten Vorschläge mit Stimmen aus dem Startup Ökosystem und konkreten Erkenntnissen ergänzen zu können.