Die Echtzeit-Ära im EU-Raum ist angebrochen, durch die Verordnung des Europäischen Parlaments sind Instant-Zahlungen ab sofort Standard.
Die Zeiten sind definitiv vorbei, als Überweisungen Stunden oder Tage brauchten, um auf dem Konto des Empfänger anzukommen. Der neue verpflichtende Standard bedeutet:
Schnelligkeit: Überweisungen in Euro werden innerhalb von Sekunden (höchstens zehn) dem Konto des Empfängers gutgeschrieben. Zahler und Empfänger werden sofort benachrichtigt, wenn der überwiesene Betrag angekommen ist.
Verfügbarkeit: Der Service der Instant-Zahlungen steht ohne Ausnahme an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung, die schnellen Zahlungen kennen keine Bürozeiten, Feiertage oder Wochenenden.
Kosten: Instant-Zahlungen dürfen nicht teurer sein als die bisher gewohnten "langsamen" SEPA-Überweisungen. Waren oder sind Letzere kostenlos, werden auch Instant-Zahlungen ohne Zusatzgebühren ausgeführt.
Der neue Standard gilt für Euro-Überweisungen, Echtzeit für andere Währungen kommt ab 2027.
Die EU-Verordnung ist in zwei Phasen umgesetzt worden
Phase 1: Zum Stichtag 9. Januar 2025 wurden sämtliche Banken und Finanzdienstleister im EU-Raum verpflichtet, die Möglichkeiten zu schaffen, um Instant-Zahlungen annehmen zu können.
Phase 2: Zum Stichtag 9. Oktober 2025 ist auch die aktive Form von Instant Payments Pflicht geworden, ausgehende Zahlungen, also das Senden von Überweisungen in Echtzeit.
Die Empfänger-Überprüfung gehört ab sofort mit dazu
Die EU-Verordnung schliesst eine weitere Pflicht mit ein, die "Verification Of Payee" (VOP): IBAN und Empfängername müssen abgeglichen werden. Der angegebene Empfängername muss mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen.
Bei Abweichungen wird die Überweisung erst nach einer entsprechenden Information an den Zahler und einer erneuten Bestätigung des Kunden ausgeführt. In diesem Fall dann auf Verantwortung und Risiko des Kunden, der die Zahlung trotzdem auslösen möchte.
Diese Verfizierung von Zahlungsempfängern soll Bankkunden schützen und die Betrugsprävention verbessern.
Diese Empfänger-Überprüfung muss in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei allen Überweisungen in Euro verpflichtend durchgeführt werden. Daran halten sich sämtliche EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.
Einzig Grossbritannien und die Schweiz stehen hier noch abseits, diese beiden Länder tragen die neue Regelung noch nicht mit.
Was längst fällig war, ist jetzt Realität
Instant-Zahlungen als Option werden im EU-Raum schon seit Jahren von verschiedenen Banken angeboten. Bisher aber nicht flächendeckend und mit unterschiedlichen Gebühren.
Es hat das Machtwort und die Verordnung des EU-Parlaments gebraucht, um eine erwartete Selbstverständlichkeit endlich zum Standard werden zu lassen. Das ist nun der Fall, im ganzen EU-Raum, seit gestern.