TPP

= Third Party Provider

Im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr und PSD2 (Payment Services Directive 2) versteht man unter TPPs Drittanbieter, welche über APIs Zugang zu Kundenkonten erhalten (XS2A).

Die Vorgaben für den XS2A (Access to Account) sind in der erweiterten Richtlinie PSD2 festgehalten, welche die Rolle von Banken und von Drittanbietern beschreibt. Im Kern spielen die folgenden Parteien die Hauptrollen:

Finanzinstitut: Kontoführender Zahlungsdienstleister
In der Regel das Finanzinstitut, welches Zahlungskonten für Kunden bereitstellt und führt.
Diese Partei wird durch PSD2 verpflichtet, über APIs Zugänge für Drittparteien (TTPs) zu schaffen.

TTP: Third Party Provider (Drittanbieter im Zahlungsverkehr)
Im Kern werden zwei Typen von TTPs benannt, welche in der Richtlinie als Anbieter von neuen Diensten im Bereich der Internet-Zahlungen identifiziert werden:

  • AISP: Account Information Service Provider (Kontoinformationsdienste KID)
    Kontoinformationsdienste oder Aggregatoren, welche im Auftrag des Kunden und Kontoinhabers Kontoinformationen elektronisch direkt bei den kontoführenden Finanzinstituten abholen. Mit dem Ziel, konsolidierte und benutzerfreundliche Informationen und Übersichten für den Kunden bereitzustellen.
  • PISP: Payment Initiation Service Provider (Zahlungsauslösedienste ZAD)
    Anbieter, welche von Kunden und Kontoinhabern beauftragt oder berechtigt sind, Zahlungen in ihrem Namen direkt von ihrem Konto beim kontoführenden Finanzinstitut auszulösen.