Regulierung

Konkrete Schritte des Bundesrates für Stablecoins und Kryptos

Vorderansicht des Bundeshauses in Bern
Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern

Wie der Bundesrat verhindern will, dass Länder mit fortschrittlicheren Regulierungen der Schweiz die Krypto-Butter vom Blockchain-Brot nehmen.

Vor sieben Jahren führte die Schweiz die FinTech-Bewilligung (Banklizenz Light) ein, um FinTech-Innovationen zu fördern. Diese Lizenz und die damit verbundenen Möglichkeiten wurden national und international als offensive und fortschrittliche Massnahme bewertet.

2021 setzte die Schweiz als eines der ersten Länder der Welt gesetzliche Regelungen für die Blockchain-Technologie in Kraft. Auch dadurch festigte die Schweiz ihren Vorsprung.

Gehörte Helvetien damit zu den führenden Nationen in Sachen Regulierung von Blockchain und Kryptos, ist der Pionier-Glanz inzwischen etwas verblasst. Andere Nationen haben aufgeholt und die Gefahr droht, dass Länder mit fortschrittlicheren Regulierungen der Schweiz die Krypto-Butter vom Blockchain-Brot nehmen.

Der Bundesrat will Gegensteuer geben

An seiner Sitzung vom 22. Oktober 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Anpassung des Schweizer Regulierungsrahmens und konkret zu Änderungen des Finanzinstitutsgesetzes eröffnet.

Mit der neuen Regulierung will der Bundesrat die Attraktivität des Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz für innovative und technologiegetriebene Geschäftsmodelle erhöhen. Zudem soll auch in Zukunft eine gute Positionierung der Schweiz im Vergleich zu anderen wichtigen Finanzzentren sichergestellt werden. Mit der Vorlage will die Schweiz ausserdem internationale Standards umsetzen.

Die konkreten Vorschläge des Bundesrates

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat zwei neue Bewilligungskategorien vor.

Zahlungsmittelinstitute: Diese neue Bewilligungskategorie löst die bestehende "Fintech-Bewilligung" ab, wobei punktuelle Änderungen zur Verbesserung der Attraktivität und des Kundenschutzes gemacht werden.

So sollen die Kundengelder im Falle des Konkurses eines Instituts absonderbar sein, also nicht in die Konkursmasse fallen. Ausserdem wird die bisherige Limite zur Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von 100 Millionen Franken aufgehoben. Das soll diesen Instituten die Möglichkeit bieten zu wachsen und von Skaleneffekten zu profitieren.

Mit ein zentraler Punkt: Zahlungsmittelinstitute dürfen eine besondere Art von Stablecoins ausgeben. Dazu unterstehen sie besonderen Pflichten. Zudem werden die Geldwäscherei-Sorgfaltspflichten bei der Herausgabe von Stablecoins präzisiert.

Um Missverständnisse auszuschliessen definiert der Bundesrat: Stablecoins sind Kryptowährungen, die an den Wert von Vermögenswerten – meist an den US-Dollar, aber auch an den Schweizer Franken – gebunden und mit einem wertstabilisierenden Mechanismus versehen sind.

Krypto-Institute: Krypto-Institute erbringen unterschiedliche Dienstleistungen mit Kryptowährungen. Inhaltlich orientieren sich die neuen Bewilligungs- und Tätigkeitsvoraussetzungen an denjenigen für Wertpapierhäuser. Sie sind jedoch weniger umfassend ausgestaltet, da Krypto-Institute keine Dienstleistungen mit Finanzinstrumenten erbringen.

Krypto-Institute und andere Institute, die Dienstleistungen mit Kryptowährungen anbieten, werden zudem gewisse Anforderungen zur Vermeidung von Interessenskonflikten zu erfüllen haben.

Die Dokumente zur neuen Regulierung

Die vorgeschlagenen Anpassungen und Änderungen können im Detail in den folgenden Dokumenten studiert werden:

Wie geht es weiter?

Voraussetzungen, Rechte und Pflichten von Zahlungsmittelinstituten und Krypto-Instituten sind als Änderung und Ergänzung im Finanzinstitutsgesetz (FINIG) im Detail festgeschrieben.

Diese Erweiterung der Regulierung hat der Bundesrat nun in die Vernehmlassung geschickt. Kantone, Verbände, Parteien, Organisationen und weitere interessierte Kreise haben bis am 6. Februar 2026 die Möglichkeit, zu den Vorschlägen und zum geänderten FINIG Stellung zu nehmen.