EU will Bargeldversorgung der Bevölkerung stärken

Euro-Banknoten als Fächer auf eine EU-Flagge

Die EU steht immer wieder mal unter Verdacht, Bargeld abschaffen zu wollen – aktuell tut sie das Gegenteil und optimiert die Bargeldversorgung.

Zur EU-Bargeldreform gehören Massnahmen, welche den Umgang mit Bargeld einschränken. Zum Beispiel verbindliche Betrags-Obergrenzen, welche für Bargeldzahlungen festgelegt werden, um Geldwäscherei zu bekämpen.

Auf der anderen Seite packt die Europäische Kommission auch Regeln in die Reform, welche den Zugang für alle zu Bargeld erleichtern sollen.

Die Antwort der EU auf das schwindende Netz der Geldautomaten

In praktisch allen Ländern nimmt die Zahl der Geldautomaten ab, dasselbe gilt für Bankfilialen, in denen Bargeldbezüge möglich sind. Was in Städten durch etwas längere Wege lösbar bleibt, kann in ländlichen Regionen zum Problem werden.

Der "Vorschlag für eine Verordnung über den Status als gesetzliches Zahlungsmittel von Euro-Banknoten und -Münzen" der Europäischen Kommission bringt konkrete Massnahmen, wie der Zugang zu Bargeld für alle sichergestellt werden kann.

Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, einen ausreichenden und effektiven Zugang zu Bargeld in allen Regionen ihres Gebiets zu gewährleisten, sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen.

Konkret will die Europäische Kommission das Geldabheben in Läden und Supermärkten möglich machen, ohne dass damit ein Kaufzwang verbunden wird. Pro Transaktion können 150 Euro bezogen werden. Das ist interessant, weil dadurch Geld praktisch überall und flächendeckend bezogen werden kann.

Die Idee ist nicht neu, private Initiativen und FinTechs sind schon länger erfolgreich auf dieser Schiene unterwegs – meistens ist der Bargeldbezug an der Supermarktkasse aber nur in Verbindung mit einem gleichzeitigen Einkauf möglich. Über eine EU-Verordnung würde diese Form des "freien" Geldbezugs gewissermassen offizialisert in die Breite getragen. Ab diesem Punkt spielt es keine Rolle mehr, wo und wie Geldautomaten abgebaut werden – jeder Supermarkt wird zum neuen Geldautomaten.

Die neue Verordnung, die vom Europäischen Parlament und vom Rat noch formell angenommen werden muss, bringt für Konsumentinnen und Konsumenten neuen Komfort, weil der Bargeldbezug in der Stadt und in ländlichen Regionen kein Problem mehr darstellt. Für den Detailhandel erhöht sich die Besucherfrequenz, allerdings stellt sich auch das Problem der erweiterten Bargeld-Logistik. Wird das Angebot genutzt, muss genügend Bargeld vorhanden sein.

Neue Regeln gibt's auch für bestehende Geldautomaten

In Sachen Gebühren können Geldautomaten Wundertüten sein – zum Beispiel, wenn Nutzerinnen und Nutzer Geld bei einem Automaten beziehen möchten, der nicht von ihrer Hausbank betrieben wird.

Die neue Reform will Zahlungsdienstleister verpflichten, vor jeder Transaktion sämtliche Kosten transparent auszuweisen – dazu gehören besondere Automatenentgelte oder auch Wechselkursgebühren.

Mehr Transparenz auch bei Kartenzahlungen

Eine weitere Änderung, die im Zuge der neuen Zahlungsverkehrs-Regeln kommen soll, betrifft Kontoauszüge. Bei Online- und Kartenzahlungen wird auf dem Kontoauszug oftmals der Name einer Drittpartei, eines zwischengeschalteten Zahlungsdienstleisters ausgewiesen, den der Kartennutzer gar nicht kennt. Das macht es schwer, eine getätigte Zahlung zuzuordnen. Damit soll Schluss sein, auf dem Kontoauszug muss der tatsächliche Name des Ladens oder des Online-Shops angegeben werden, bei dem der Kauf erfolgt ist.

Das Verordnungspaket enthält weitere Regeln, die mit Geldwäscherei, Sicherheit und auch mit Betrugsverhinderung zu tun haben. Dass in diesem Paket Bargeld und dessen Verfügbarkeit eine zentrale Rolle spielen, ist neu und bemerkenswert. Zumal die EU sich immer wieder mal dem Vorwurf ausgesetzt sieht, Bargeld heimlich und über die "Hintertür" abschaffen zu wollen.