Die Piratenpartei Zürich ist der Ansicht, dass unser Grundrechtskatalog aus einer Zeit stammt, in welcher die Informationstechnologie hauptsächlich aus Stift, Papier und Druckerpresse bestand. Deshalb startet die Partei eine kantonale Initiative mit konkreten Forderungen, die in ihrer Betrachtung zum Informationszeitalter passen, in dem wir leben.
Das Recht auf digitale Integrität
Digitale Integrität ist ein etwas abstrakter Begriff und wird mit dem Recht auf digitale Unversehrtheit präzisiert. Die kantonale Initiative fordert ein Grundrecht auf Wahrung der digitalen Integrität und folgende davon abgeleiteten Rechte:
- Ein Recht auf Vergessenwerden
- Ein Recht auf ein Offline-Leben
- Ein Recht auf Informationssicherheit
- Ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden
- Ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden
- Ein Recht auf Schutz vor Verwendung von Daten ohne Zustimmung, welche das digitale Leben betreffen
Im Kern sollen Überwachungstendenzen und Datensammel-Leidenschaft von Verwaltungen, Staat und Konzernen eingeschränkt werden. Die Regie zur Verwendung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft bei Bürgerinnen und Bürger bleiben – dieses Recht soll in der Verfassung festgeschrieben werden. Details zu den Forderungen sind auf der Website der Initiative zusammengefasst, hier.
Experten sind sich nicht einig, ob und wie diese geforderten Rechte durchgesetzt und überwacht werden können. Andere sind der Meinung, dass das revidierte Datenschutzgesetz Bürgerinnen und Bürgern bereits genügend Schutz bieten würde. Diese Ansicht teilen allerdings nicht alle Experten und vor allem sind offenbar breite Bevölkerungskreise grundsätzlich anderer Meinung, wie das Beispiel des Kantons Genf zeigt.
Blaupause aus dem Kanton Genf
Genf ist der Pionierkanton, der als erster Schweizer Kanton den Schutz der digitalen Intergrität und damit die digitale Unversehrtheit in der Kantonsverfassung festschreibt.
Genferinnen und Genfer haben über diese Vorlage abgestimmt, eindrückliche 94 Prozent haben sich letzten Juni dafür ausgesprochen, das Grundrecht zum Schutz der digitalen Integrität einzuführen. Die Vorlage hatte auch den Zuspruch und die Unterstützung sämtlicher politischer Parteien.
Was im Kanton Genf nun Realität wird, will die Piratenpartei auch im Kanton Zürich einführen. Die Unterschriftensammlung soll in wenigen Wochen starten. Um eine Vorlage auf kantonaler Ebene zur Abstimmung zu bringen, genügen 6'000 Unterschriften.
In einigen anderen Kantonen sind ähnliche Bestrebungen im Gange und auch auf nationaler Ebene will eine parlamentarische Initiative die digitale Unversehrtheit als Grundrecht in der Schweizerischen Verfassung verankern. Damit würde die digitale Integrität grundrechtlich geschützt, analog zur körperlichen und geistigen Unversehrtheit. Auch diese Initiative ist politisch breit abgestützt.