Lockdown

Corona-Krise: Unterstützung für Startups vom Kanton Zürich

Luftaufnahme des Kantons Zürich
Bild: Simon Dannhauer | Getty Images

So wie die Kantone Bern, Zug und andere hat auch der Kanton Zürich bereits Mitte März ein Corona-Massnahmenpaket geschnürt – das Paket schliesst auch Startups mit ein.

In einer aktuellen Medienmitteilung hat der Kanton Zürich die Beschlüsse des Regierungsrates vom 18. März 2020 und die Verfügung der Finanzdirektion vom 30. März 2020 präzisiert. Was KMU und Gewerbetreibenden helfen soll, bleibt auch Startups nicht verwehrt.

Aktuell fallen Startups noch aus verschiedenen Gründen durch die Maschen der Liquiditätshilfen des Bundes, wir haben mehrfach berichtet. Der Bundesrat will erst Ende April 2020 einen Vorschlag präsentieren, wie Startups geholfen werden kann. An der Medienkonferenz vom 8. April hat Wirtschaftsminister Guy Parmelin die Pläne mit folgenden Worten kommuniziert:

Für Startups hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung entschieden, dass das Finanzdepartement beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit dem WBF und mit den Kantonen, bis Ende April verschiedene Varianten auszuarbeiten, damit Startups unterstützt werden können. Konkret geht es darum, Lösungen zu erarbeiten – praktische Lösungen, die anwendbar sind – welche die Schweizer Wirtschaft der Zukunft unterstützen sollen.

Die Branche wartet gespannt, für zahlreiche Startups ist es allerdings bereits sehr eng und die Zeit wird knapp. Ein Blick auf das bereits verfügbare Angebot des Kantons Zürich kann sich deshalb lohnen.

Die bestätigten Massnahmen des Kantons Zürich, welche insbesondere auch Startups helfen können, zitieren wir im Folgenden aus der aktuellen Medienmitteilung vom 17. April 2020.

Hilfe auch für Startups möglich

Mit seinem Corona-Massnahmenpaket vom 18. März hat der Regierungsrat auch eine Kreditausfallgarantie des Kantons von 425 Millionen Franken zur Absicherung von Darlehen an Unternehmen im Umfang von 500 Millionen Franken beschlossen. Diese soll zum Zuge kommen, wenn ein Kredit des Bundes auf Grund seiner Kriterien nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Die von der Finanzdirektion erlassene Verfügung vom 30. März ist bewusst offen gehalten, sodass auch Kredite gewährt werden können, die bis zu 20 Millionen Franken und nicht nur 10 Prozent des Jahresumsatzes umfassen, wie dies der Bund für seine Darlehen festgelegt hat.

Zudem kann der Kanton Zürich mit seiner Kreditausfallgarantie auch zusätzlich notwendige Finanzierungen von Startups absichern, zum Beispiel mit entsprechenden Wandeldarlehen von Banken. Die Finanzdirektion hat der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Bank mit dem grössten Anteil an der kantonalen Kreditausfallgarantie diese Möglichkeit kürzlich ausdrücklich bestätigt. Die Beurteilung eines Kreditantrags liegt bei den zwölf beteiligten Banken, da sie mit 15 Prozent der Summe im Risiko stehen.

Die Kreditausfallgarantie kann seit dem 1. April in Anspruch genommen werden; am 14. April ist die erste Kreditvergabe mit kantonaler Garantie erfolgt.