Elektronische Identität

Die digitale Identität (E-ID) soll 2026 in der Schweiz starten

Hand mit Smartphone identifiziert sich für die Zutrittskontrolle in einem Gebäude
Bild: Getty Images | Zephyr18

Geht es nach den Plänen des Bundesrates, können sich Schweizerinnen und Schweizer ab 2026 sicher, schnell und unkompliziert mit ihrer E-ID digital ausweisen.

Mit der Elektronischen Identität (E-ID) sollen sich Nutzerinnen und Nutzer sicher, schnell und vor allem unkompliziert identifizieren und ausweisen können. Über ihr Smartphone, auf dem ihre persönliche E-ID gespeichert ist.

Diese E-ID ist praktisch, weil mit ihr in physischen Shops, am Schalter und auch online im Internet jederzeit die eigene Identität belegt werden kann. Das hilft bei Logins online, bei einem notwendigen Altersnachweis im Laden, zum Beispiel beim Kauf von Alkohol, oder bei der Anforderung von amtilichen Dokumenten bei Behörden.

Der dornenvolle Weg der E-ID

Anläufe zu einer digitalen Identität in der Schweiz gab's bereits mehrere. Die dornenvolle Geschichte der E-ID zwischen 2010 und 2021 haben wir in Kurzform mit den wesentlichen Stationen im Lexikon nachgezeichnet, hier zu lesen. Ein vorläufiges Ende hat die Geschichte am 7. März 2021 gefunden, als die Schweizer Bevölkerung das E-ID-Gesetz mit einer Mehrheit von 64.4 Prozent bachab geschickt hat.

Knackpunkt war damals, dass Bundesrat und Parlament durchdrücken wollten, dass die E-ID von privaten Unternehmen, sogenannten Identity Providers, ausgestellt wird. Was der Privatwirtschaft gut gefallen hat, ist von der Bevölkerung nicht goutiert worden. Im Zentrum standen Datenschutz-Bedenken, Schweizerinnen und Schweizer wollten die Ausstellung und Verwaltung ihrer digitalen Identität beim Staat und nicht bei Privaten angebunden haben.

Mit dem Entscheid des Volkes war das E-ID-Gesetz in der vorgeschlagenen Form vom Tisch – der Bundesrat war gezwungen, auf Feld 1 zurückzugehen.

Im nächsten Anlauf sollte es klappen

In seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise verabschiedet (E-ID-Gesetz, BGEID). Diese Botschaft umfasst im Kern die folgenden Punkte:

Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden, den grösstmöglichen Schutz der persönlichen Daten gewährleisten, kostenlos und freiwillig sein. Der Bundesrat schlägt vor, dass die für den Betrieb der E-ID erforderliche Infrastruktur auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von Privaten für die Ausstellung von elektronischen Nachweisen genutzt werden kann.

Wer, wie, wo und für was?

Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird.

Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos. Diese kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – zum Beispiel im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen.

Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Die notwendige Infrastruktur

Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Behinderung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betriebsregisterauszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit will der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz schaffen.

Datenschutz und Kontrolle über die eigenen Daten

Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity). Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig.

Datenschutz und Kontrolle: Was die Begriffe bedeuten

Self-Sovereign Identity (selbstbestimmte Identität)
Grösstmögliche Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer über ihre Daten. So wird die E-ID beispielsweise nur auf dem Smartphone gespeichert. Die Nutzerin oder der Nutzer bestimmt, wann und wo die E-ID zum Einsatz kommt.
 
Privacy by Design (Datenschutzfreundliche Hard- und Software)
Der Datenschutz wird bei der Entwicklung des Gesamtsystems ab Entwicklungsbeginn mitgedacht. So hat beispielsweise die Ausstellerin der E-ID keine Kenntnisse, wann und wo jemand seine E-ID nutzt. 
 
Datensparsamkeit
Nur die für einen bestimmten Zweck unbedingt erforderlichen E-ID-Daten werden bei der Nutzung übermittelt. So erhält beispielsweise ein Webshop bei einem Kauf, der ein Mindestalter von 18 Jahren voraussetzt, nur die Information, dass die Kundin oder der Kunde dieses Mindestalter erreicht hat. Andere persönliche Daten wie das Geburtsdatum werden nicht übermittelt.

Das neue Gesetz ist technologieneutral formuliert

Das neue E-ID-Gesetz will Entwicklungen der Zukunft mit einschliessen. Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert.

Zudem soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könnte.

Start der E-ID 2026 und was die Infrastruktur und der Betrieb kosten sollen

Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet.

Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauens-Infrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt.

Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt.