Kartenzahlungen & Twint

Mastercard, Visa und Twint: Neue Transparenz bei Gebühren

Die Kuppel des Bundeshauses in Bern bei Nacht
Bild: Mediathek Bundeshaus

Wird die geforderte Gebühren-Transparenz für bargeldlose Zahlungen tatsächlich ins Gesetz geschrieben? Die Vernehmlassung ist eröffnet.

Haben Händler sich in früheren Jahren noch eher mit Jammern begnügt, greifen sie seit einiger Zeit die Zahlungsdienstleister offensiv an. Händler und deren Verbände gehen gegen die Gebühren vor, die ihnen bei Kartenzahlungen oder von Twint belastet werden. 

Über ihren "Streitverband" namens VWZ (Verband für einen fairen und freien Wettbewerb im Zahlungsverkehr) klagen sie gegen Mastercard und Visa auf Schadenersatz und fordern von den Karten-Netzwerken die Rückzahlung "unrechtmässiger Kartengebühren" in Höhe von 142 Millionen Franken, Details hier. 

Der Händlerverband Swiss Retail Federation zieht gegen Twint mit dem Vorwurf ins Feld, dass die Zahlungslösung der Schweizer Banken ihre Marktmacht durch die Erhebung unangemessen hoher Gebühren zulasten des Detailhandels und weiterer Branchen missbrauchen würde, Details hier. 

Höhe der Gebühren sind das eine, Intransparenz das andere

Die Struktur der Gebühren, die Händler bezahlen müssen, ist komplex, weil mehrere Parteien involviert sind. Dazu gehören bei Kartenzahlungen insbesondere Kartennetzwerke, Issuer und Acquirer. Die dem Handel belasteten Gebühren in Form einer Merchant Service Charge (MSC) enthalten die Kosten für den Acquirer sowie Scheme Fee und Interchange Fee für Kartennetzwerke und Issuer. Erklärungen zu den Parteien und Gebühren gibt's im MoneyToday-Lexikon.

Wie der intransparente Gebührenkuchen genau aufgeteilt wird und welche Partei wie viel erhält, ist schwer in Erfahrung zu bringen und bleibt für Händler meistens unklar.

Die Forderung nach Transparenz kommt nun von Bundesbern

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats will für Transparenz sorgen. Sie hat mit der Motion "KMU entlasten. Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel" Anfang 2025 dem Bundesrat folgenden Auftrag erteilt:

"Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung der Gebühren-Transparenz für Händler bei bargeldlosen Zahlungsverfahren im Vier-Parteien-Modell (Händler, Acquirer, Kartenherausgeber, Karteninhaber) vorzuschlagen. Damit soll ein wirkungsvolles Instrument geschaffen werden, dass auch KMU künftig in voller Kenntnis der Marktlage das für sie vorteilhafteste Angebot auswählen können. Das Ziel ist ein besser funktionierender Wettbewerb, der die erwünschte Preisdynamik mit sich bringt."

Der Bundesrat muss den erteilten Auftrag umsetzen, erachtet selbst diese Forderung jedoch als unnötig. Mit der Begründung, dass dem Handel mit der Kenntnis der absoluten Höhe der Gebühen bereits gedient wäre, um vergleichen zu können. Das Wissen um die genaue Zusammensetzung dieser Gebühren wäre als Regulierung mit Kosten ohne Mehrwert verbunden und deshalb nicht sinnvoll.

Motion und Begründung im Detail sowie die Stellungnahme des Bundesrates hier im Originaltext.

Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass transparente Gesamtpreise grundsätzlich ausreichen, um wirksamen Wettbewerb zu ermöglichen. Sollte das Parlament dennoch mehr Transparenz bei den Gebührenbestandteilen unterstützen, müsste diese Forderung im Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgeschrieben werden – das UWG müsste entsprechend geändert werden. 

Der Bundesrat hat die notwendige Gesetzesänderung als Vorschlag ausgearbeitet, mit folgendem Text:

"Das Bundesgesetz vom 19. Dezember 19862 gegen den unlauteren Wettbewerb wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. y und 3
1 Unlauter handelt insbesondere, wer:
y. Zahlungsempfängern Zahlungsdienstleistungen anbietet und es unterlässt, vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit für jede Transaktion folgende Transaktionsentgelte auszuweisen, sofern es sich um Zahlungsdienstleistungen in einem Mehrparteiensystem handelt:

  1. das Entgelt, das der Zahlungsempfänger an ihn entrichtet,
  2. das Entgelt, das er an den Zahlungsdienstleister des Zahlers entrichtet, und
  3. das Entgelt, das er an den Anbieter des Mehrparteiensystems entrichtet.

3 Im Fall von Absatz 1 Buchstabe y können die Transaktionsentgelte nach den Ziffern 1–3 anstatt für jede einzelne Transaktion monatlich jeweils als Gesamtsumme ausgewiesen werden, sofern der Zahlungsempfänger dem zugestimmt hat."

In seiner Botschaft bezieht sich der Bundesrat auf die Mehrparteiensysteme, über die bargeldlose Zahlungen abgewickelt werden. "Dazu gehören", so die Botschaft, "insbesondere die Debit- und Kreditkarten von Visa und Mastercard sowie das Zahlungssystem Twint."

Die Vernehmlassung ist eröffnet

Am 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in die Vernehmlassung geschickt. Der erläuternde Bericht zur geforderten Transparenz bei den Händlerentgelten kann hier runtergeladen werden. 

In diesem Bericht für die Räte wird der Ablauf einer Kartenzahlung im Mehrparteiensystem detailliert beschrieben, mit den verschiedenen Rollen der beteiligten Parteien. Im Kapitel mit den "Auswirkungen auf die Volkswirtschaft" unterstreicht der Bundesrat die aus seiner Sicht negativen Aspekte der geforderten Transparenzpflicht mit der abschliessend zusammenfassenden Bemerkung: "Positive Wirkungen wären hingegen kaum zu erwarten".

Die Vernehmlassung zur Änderung des UWG ist eröffnet, sie dauert bis zum 11. Februar 2027. In dieser Phase könnte in Bundesbern verstärkte Lobby-Arbeit zum Thema zu beobachten sein. Kartennetzwerke, Twint, Issuer und Acquirer dürften nicht erfreut sein und werden sich gegen eine verordnete Transparenz im bargeldlosen Zahlungsgeschäft zur Wehr setzen.