Instant Payments und Verifizierung von Zahlungsempfängern

Illustration zum Thema Verification of Payee (VOP)
Quelle: EBA

Im Zusammenhang mit Instant Payments für Banken Pflicht, aber nicht ganz ohne Hürden schaffbar: die Verifizierung von Zahlungsempfängern.

Banken in der EU sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden Instant Payments anzubieten. Bereits seit Januar 2025 müssen die schnellen Zahlungen empfangen werden können, ab Oktober 2025 ist dann auch die aktive Form vorgeschrieben, also Geld in Echtzeit zu senden.

Echtzeit bedeutet, dass bei Überweisungen der gesendete Betrag innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfänger ankommt und gutgeschrieben wird.

Instant Payments bringen für Banken und Zahlungsdienstleister auch neue Herausforderungen. Nicht nur technologisch, auch in Bezug auf Sicherheit und Betrugsverhinderung. 

Verpflichtung zur Verifizierung von Zahlungsempfängern

Im Zusammenhang mit der EU-Verordnung zur Regulierung von Instant Payments werden Banken zu einer "Verification Of Payee" (VOP) verpflichtet. Also zur Verifizierung von Zahlungsempfängern, auch IBAN Name Check oder Confirmation of Payee genannt. 

Damit ist die Überprüfung gemeint, ob der Name des angegebenen Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Diese Verifizierung muss vor dem Auslösen der schnellen Zahlungen erfolgen und dient dem Zweck, die Betrugsprävention zu verbessern.

Das Rulebook vom EPC

Der European Payments Council (EPC) hat im Oktober 2024 ein erstes Scheme Rulebook zur Verifizierung von Zahlungsempfängern veröffentlicht.

Das "Verification Of Payee Scheme Rulebook" in Version 1.0 kann hier runtergeladen werden. 

Wie das VOP-Scheme funktioniert

In einem Video erklärt der European Payments Council anschaulich die Eckpfeiler zur Überprüfung der Zahlungsempfänger. 

Unterstützung von der EBA zum Thema Verification Of Payee

Die Euro Banking Association (EBA) bietet nun von ihrer Seite konkrete Unterstüzung, um die neuen Herausforderungen zu meistern. 

In ihrer aktuellen Mitteilung beleuchtet die EBA die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Anforderungen zur Überprüfung der Zahlungsempfänger – im Kontext der Verordnung zu Instant Payments (Instant Payments Regulation IPR).

Dabei liegt der Schwerpunkt insbesondere auf den Auswirkungen auf die Verarbeitung von Massenzahlungen in verschiedenen Dateiformaten.

«In dieser Mitteilung beleuchten wir die wichtigsten Probleme und Herausforderungen, die sich aus den IPR-Anforderungen ergeben, und bewerten die potenziellen Auswirkungen sowohl auf Zahlungsdienstleister als auch auf ihre Massenzahlungskunden», erklärt Serge Wagener, Vorsitzender der EBA Practitioners Group on Instant Payments.

Eine Analyse und die Auswirkungen der Verification of Payee

Ziel dieser Mitteilung ist es, so EBA, das Bewusstsein für das hohe disruptive Risiko zu schärfen, dem Massenverarbeiter in der Eurozone ab Oktober bei ihren hochautomatisierten Zahlungsprozessen ausgesetzt sein werden.

Zudem soll die Grundlage für weitere Arbeiten und die zukünftige Zusammenarbeit in diesem Bereich geschaffen werden.

Das Papier enthält die Analyse einer Untergruppe der Instant Payments Practitioners Group. Diese EBA-Gruppe aus Vertretern von 20 Instituten aus 12 SEPA-Ländern hat zwischen März und Mai 2025 ihr Know-how gebündet und zu einer Analyse verdichtet.

Das vorliegende Papier erläutert die rechtlichen Grundlagen der VOP-Opt-in- und Opt-out-Prozesse und bietet einen allgemeinen Überblick über diese Prozesse, wie sie in den IPR und dem VOP Scheme Rulebook des European Payments Council beschrieben sind. Ausserdem werden die verschiedenen Ansätze vorgestellt, die Zahlungsdienstleister derzeit implementieren oder implementieren möchten, um die operativen Anforderungen für die Durchführung von VOP-Prüfungen zu erfüllen.

Die Analyse zum Runterladen

Das Grundlagenpapier mit der Analyse der Arbeitsgruppe und den Hinweisen zur Implementierung steht als PDF kostenlos zum Runterladen zur Verfügung.