Regulierung

Die FinTech-Lizenz für die Schweiz wird konkret

Bundesrat Ueli Maurer und Staatssekretär Jörg Gasser an der Medienkonferenz zum Thema Rahmenbedingungen für FinTechs
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Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Bereich FinTech eröffnet. Das schafft den Boden für die neue FinTech-Lizenz.

An der Medienkonferenz vom 2. November 2016 hat der Bundesrat die Lösung vorgestellt, welche die Markteintrittshürden für Startups und FinTechs tiefer legen soll. Dazu sind Änderungen im Bankengesetz und in der Bankenverordnung notwendig. Nun wird der Bundesrat konkret und eröffnet die Vernehmlassung.

Was es ist und was es bewirken soll

Die vorgeschlagenen Änderungen im Bankengesetz (BankG) und in der Bankenverordnung (BankV) zielen darauf ab, FinTech- und andere Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, entsprechend ihrem Risikopotenzial angemessen zu regulieren. Vorgeschlagen wird eine Deregulierung mit drei sich ergänzenden Elementen:

  • Das erste Element: Halten von Geldern auf Abwicklungskonten
    Zum einen soll die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken (Art. 5 Abs. 3 Bst. c BankV) explizit für eine Abwicklung innert 60 Tagen gelten (anstatt, wie gemäss der bisherigen Praxis, nur für Abwicklungen innert sieben Tagen). Für Effektenhändler soll indessen weiterhin massgebend sein, dass das geplante Hauptgeschäft organisiert bzw. unmittelbar absehbar ist. Die Änderung bedarf einer Anpassung der BankV.
  • Das zweite Element: Innovationsraum (Sandbox)
    Weiter soll ein Innovationsraum geschaffen werden: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken soll nicht als gewerbsmässig gelten und damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Auch diese Änderung bedarf einer Anpassung der BankV.
  • Das dritte Element: FinTech-Lizenz
    Schliesslich sollen für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne das Aktivgeschäft zu betreiben, im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Dies bedingt eine Änderung des BankG. Im Rahmen von später zu erlassenden Ausführungsvorschriften zu regeln wären verringerte Anforderungen, insbesondere in den Bereichen Mindestkapital, Eigenmittel und Liquidität.

Der Hintergrund zur neuen FinTech-Regulierung

Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein dynamisches Fintech-System wesentlich zur Qualität des Schweizer Finanzplatzes beitragen und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Vor diesem Hintergrund hatte sich der Bundesrat am 2. November 2016 für Erleichterungen bei den regulatorischen Rahmenbedingungen für Anbieter von innovativen Finanztechnologien ausgesprochen. Die Erleichterungen sollen Markteintrittshürden für Anbieter im FinTech-Bereich verringern und die Rechtssicherheit für die Branche insgesamt erhöhen.

Und der Bundesrat will auch in Zukunft dranbleiben, wenn nötig schnell reagieren und bekräftig diese Pläne mit der folgenden Haltung: Aufgrund der rasch voranschreitenden Digitalisierung im Finanzsektor insbesondere im Bereich Blockchain ist davon auszugehen, dass sich Geschäftsmodelle entwickeln werden, die heute noch nicht absehbar sind. Der Bundesrat wird diese Entwicklungen auch in Zukunft eng mitverfolgen und bei Bedarf rasch die notwendigen regulatorischen Anpassungen vorschlagen.

Ein mutiges Bekenntnis und eine mutige Initiative. Dazu kommt, dass der Bundesrat das im vergangenen Jahr eingeschlagene unbürokratische Tempo beibehält und sichtbar auf dem Weg ist, Nägel mit Köpfen zu machen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2017.
 

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