Steuern

Wohnort-Fehler im Ruhestand: bis zu 337'000 Franken Steuern

Ehepaar vor einem Wegweiser, der nach Zug oder Lausanne weist, mit einer tiefen oder hohen Steuerbelastung
Wo Pensionierte wohnen, hat einen erheblichen Einfluss auf ihre Steuerrechnung | Bild: Me & KI

Der gewählte Wohnort ist per se natürlich kein Fehler – je nach Gemeinde kann er jedoch die Steuerbelastung massiv in die Höhe treiben.

Die Finanzvergleichs-Plattform GetRates.ch hat berechnet, wie viel Steuern ein typisches pensioniertes Ehepaar in jeder der 2'110 Schweizer Gemeinde bezahlt. Grundlage sind die offiziellen Zahlen 2026 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Das Paar, beide 65, bezieht 500'000 Franken aus Pensionskasse und Säule 3a als Kapital und lebt danach von 80'000 Franken Renteneinkommen pro Jahr bei 1 Million Franken Vermögen.

Über die Zeitspanne von 20 Jahren Ruhestand liegt die gesamte Steuerrechnung zwischen 79'369 und 416'530 Franken, je nach Gemeinde. Das ist eine Differenz von 337'161 Franken, also das 5.2-Fache, bei exakt denselben Finanzen.

Ruhestand und Finanzen identisch – Steuerrechnung total unterschiedlich

Der Wohnort-Faktor im Ruhestand: Die "falsche" Gemeinde kostet Pensionierte bis zu 337'000 Franken mehr Steuern innerhalb von 20 Jahren. Der folgende Städtevergleich zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

Ein Paar, das in Zürich in Pension geht, zahlt über 20 Jahre 115'615 Franken mehr Steuern als dasselbe Paar in Zug. In Lausanne beträgt die Differenz 293'400 Franken.

Genf, oft als Hochsteuer-Stadt wahrgenommen, schneidet bei diesem Profil deutlich günstiger ab als zum Beispiel Bern, Basel oder Lausanne.

Die günstigsten Gemeinden für den Ruhestand

Nicht ganz überraschend belegen die 11 Gemeinden des Kantons Zug auch die ersten 11 Plätze im Steuerranking für Pensionierte. Alle bleiben in der Steuerbelastung über 20 Jahre unterhalb von 85'000 Franken.

Ausserhalb von Zug ist die Steuerrechnung in Freienbach (SZ) mit 91'354 Franken am tiefsten.

Die teuersten Gemeinden für den Ruhestand

Am anderen Ende der Skala mit den teuersten Gemeinden hat der Kanton Neuenburg die Hochsteuer-Nase vorn.

Die teuerste Gemeinde ausserhalb des Kantons Neuenburg ist La Praz (VD) mit einer Steuerbelastung von 381'615 Franken innerhalb von 20 Jahren.

Die Steuer beim Kapitalbezug

Die erste Rechnung kommt am Tag der Pensionierung. Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert, und zwar in der Gemeinde, in der man am Tag des Bezugs wohnt.

Auf den Bezug von 500'000 Franken zahlt ein Ehepaar in Rongellen (GR) 19'326 Franken und in Jaun (FR) 49'176 Franken, also das 2.5-Fache. Der Schweizer Median liegt bei 36'883 Franken.

Unter den 11 Städten aus dem Städtevergleich oben verlangt Basel auf denselben Bezug am meisten (CHF 46'926), gefolgt von Freiburg (CHF 45'276).

Günstiger bleibt's in Zug mit 27'381 Franken, Zürich verlangt 31'576 Franken.

Mit 65 hört es nicht auf

Der grössere Unterschied entsteht nach dem Kapitalbezug. Mit 80'000 Franken Renteneinkommen und 1 Million Franken Vermögen zahlt das Paar in Baar 2'629 Franken pro Jahr, in Les Verrières 18'635 Franken, also siebenmal so viel.

Der Anteil der Vermögenssteuer macht in Baar 541 Franken pro Jahr aus, in Les Verrières dann 7'308 Franken.

Die grossen Unterschiede betreffen nicht nur wohlhabende Pensionierte. Ein Paar mit 50'000 Franken Renteneinkommen und 500'000 Franken Vermögen zahlt in Baar 411 Franken pro Jahr, in Schelten (BE) 6'832 Franken. Über 20 Jahre summiert sich diese Differenz auf 128'420 Franken.

Adrien Missioux, Gründer von GetRates, zum Thema der unterschiedlichen Steuerbelastung:

Die Meisten vergleichen ihren 3a-Anbieter bis auf die zweite Nachkommastelle, aber nie ihre Gemeinde – dabei kann die Adresse ein pensioniertes Paar mehr als vier Jahresrenten kosten

Gleicher Kanton, aber ganz andere Steuerrechnung

Ein Kantonswechsel ist allerdings nicht der einzige Hebel. In mehreren Kantonen liegt die Differenz zwischen der günstigsten und der teuersten Gemeinde über 20 Jahre bei mehr als 80'000 Franken.

Die Konkubinatsfalle

Die letzte Steuerrechnung zahlen die Erben. Ehepartner zahlen auf einen Nachlass von 500'000 Franken nirgends in der Schweiz Erbschaftssteuer, abgesehen von einer Nachlasstaxe von 4'000 Franken im Kanton Solothurn.

Kinder zahlen in 1'939 von 2'110 Gemeinden nichts. Für unverheiratete Paare sieht es allerdings anders aus. Die Unterschiede sind gross und in einigen Kantonen kann es richtig teuer werden, wie die folgende Tabelle zeigt.

In Genf und Lausanne zahlt eine langjährige Partnerin oder ein langjähriger Partner genau gleich viel wie eine fremde Person: rund die Hälfte des Erbes.

In Kantonen mit reduziertem Satz basieren die Zahlen auf der Annahme, dass das Paar die kantonalen Voraussetzungen für Konkubinatspaare erfüllt, meist fünf Jahre im gemeinsamen Haushalt.

Paare, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden in der Regel wie Nichtverwandte besteuert.

Die Stichtagsregel vom 31. Dezember

Einkommens- und Vermögenssteuern werden für das ganze Jahr in der Gemeinde erhoben, in der man am 31. Dezember wohnt. Ein Umzug am 30. Dezember zählt damit für das gesamte Steuerjahr, ein Umzug am 2. Januar nicht.

Abweichungen bleiben möglich, kantonale Regelungen oder Informationen auf Gemeinde-Ebene sind meistens online abrufbar.

Für die Kapitalbezugssteuer gilt eine andere Regel: Sie wird am Wohnort am Tag des Bezugs fällig.

Wo bleiben Steuern günstig und in welchen Gemeinden wird's teuer?

In der Steuerkarte Schweiz 2026 von GetRates werden alle 2'110 Gemeinden der Schweiz verglichen. Mit wenigen Klicks lässt sich die persönliche Situation einstellen, die Unterschiede in den Steuern sind direkt online ablesbar.