FINMA stuft das Bankbewilligungsgesuch von Bitcoin Suisse als nicht genehmigungsfähig ein

Ein Tram in Zürich von Bitcoin Suisse
Bild: Bitcoin Suisse

Der Weg zur Banklizenz gestaltet sich dornenreicher als erhofft, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht stellt für das aktuelle Gesuch eine "ungünstige Prognose".

Der Krypto-Broker Bitcoin Suisse hat schon vor längerer Zeit kommuniziert, dass man als Bank mit Lizenz unterwegs sein möchte, um die volle Bandbreite der Geschäftsmöglichkeiten nutzen zu können. 2019 hat das Unternehmen das entsprechende Gesuch bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA eingereicht, die Erteilung der Lizenz ist für Sommer 2021 erwartet worden.

Eine "ungünstige Prognose" für das Bewilligungsverfahren

Der aktuelle Bescheid der FINMA verbaut dem erfolgreichen Unternehmen den Weg zur Bank, zumindest für den Moment. Die FINMA hat Bitcoin Suisse informiert, dass sie "nach heutigem Stand ihr Bankbewilligungsgesuch als nicht genehmigungsfähig einstuft". Überraschend ist, dass die FINMA diesen Zwischenbericht einer Einschätzung auch öffentlich in Form einer Medienmitteilung publiziert.

Die FINMA begründet ihre Einschätzung mit zwei Argumenten. Einerseits würden verschiedene bewilligungsrechtlich relevante Elemente eine Erteilung der Banklizenz als unwahrscheinlich erscheinen lassen. Zudem, so die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht, "bestehen unter anderem Hinweise auf Mängel im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv". Dieser Punkt dürfte ein besonderes Gewicht auf die Waage bringen und den Ausschlag für die negative Einschätzung der FINMA gegeben haben.

Mit zu den Bedenken der FINMA scheint zu gehören, dass Bitcoin Suisse aufgrund von Erfolg und Grösse von Kunden bereits als Bank wahrgenommen werden könnte. In ihrer Mitteilung hält die Finanzmarktaufsicht jedenfalls vorsorglich korrigierend fest, dass die Gesellschaft nicht von der FINMA beaufsichtigt, jedoch der geldwäschereirechtlichen Aufsicht durch eine Selbstregulierungsorganisation unterstehen würde.

Kann Erfolg und schnelles Wachstum zum Negativ-Faktor werden?

Möglicherweise schon. Noch weniger, weil schnelles Wachstum im Kryptobereich der FINMA unheimlich sein könnte. Vielleicht mehr, weil ein Unternehmen mit starkem Wachstum durch diese Entwicklung gefordert ist und andere relevante Punkte aus den Augen verlieren kann.

Bitcoin Suisse ist im Zuge der Kursentwicklung von Kryptowährungen der letzten Monate sehr stark gewachsen. In Umsätzen und in der Zahl der Neukunden. Letztere filtert das Unternehmen seit einiger Zeit mit hochgesetzten Hürden – Kunde bei Bitcoin Suisse darf nur werden, wer mindesten CHF 100'000 als Privatperson oder CHF 500'000 als Unternehmen zur Kontoeröffnung mitbringt, wir haben berichtet.

Diese etwas unsensible, um nicht zu sagen brachiale Kleinkunden-Abwehrmassnahme erklärt sich durch den Erfolg von Bitcoin Suisse. Die sprunghaft gestiegenen Umsätze dürften IT und Systeme kaum an den Anschlag bringen, die nach eigenen Angaben des Unternehmens "beispiellose Kundennachfrage" offensichtlich aber schon. Wenn nicht IT und Systeme, dann möglcherweise KYC (Know Your Customer) und Compliance-Prozesse, die mit stark ansteigenden Kundenzahlen nicht Schritt halten können. 

Hier könnte der Stein des Anstosses oder der Bedenken liegen, welche die FINMA im Zusammenhang mit den "Mängeln im Geldwäscherei-Abwehrdispositiv" zu erkennen glaubt.

Wie reagiert Bitcoin Suisse?

Das Unternehmen hat das Gesuch um eine Schweizer Bankbewilligung vorerst zurückgezogen. Bitcoin Suisse behält sich jedoch vor, "nach der Umsetzung von Massnahmen, die dem starken Wachstum des Unternehmens Rechnung tragen" ein Gesuch für die Banklizenz erneut zu prüfen. 

Der Gesuchprozess, so Bitcoin Suisse, habe gezeigt, dass weitere Überprüfungen des Geldwäscherei-Abwehrdispositivs und allfällige Verbesserungen notwendig wären. Das Unternehmen habe die entsprechenden Projekte eingeleitet, die jedoch mehr Zeit als erwartet benötigen würden.

Bitcoin Suisse verweist auf den anhaltenden Erfolg und gibt einen ersten Ausblick auf die Zahlen von 2020, die als geprüfte Ergebnisse voraussichtlich vor der Generalversammlung im Juni 2021 veröffentlicht werden sollen. Das Unternehmen erwartet für das Gesamtjahr 2020 einen Umsatz von über CHF 45 Millionen und einen Reingewinn von über CHF 15 Millionen. Die Kundenaktivität im Januar und Februar 2021, so Bitcoin Suisse, war erneut sehr hoch und deutet auf eine anhaltend starke Wachstumsdynamik hin. 

Fazit

Der Bescheid der FINMA ist für den führenden Krypto-Broker in der Schweiz ein harter Brocken und sicher ein Rückschlag auf dem Aufstiegspfad. Auf der anderen Seite: Es gibt unangenehmere Gründe als "Erfolg", die einer Banklizenz im Wege stehen können. Ist besagter Erfolg schneller als das Nachvollziehen zwingend notwendiger Prozesse, ist das von der Reihenfolge her unglücklich, bleibt jedoch heilbar. 

Insofern bleiben die Chancen intakt, dass sich neben Sygnum und Seba auch Bitcoin Suisse dereinst in die Reihe der Schweizer Krypto-Unternehmen mit Banklizenz stellen darf. Die Voraussetzungen dazu sind in Arbeit und sollen nach Aussagen des Unternehmens geschaffen werden.