Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA publiziert eine Aufsichtsmitteilung und untersucht aktuell bei verschiedenen bereits durchgeführten ICOs, ob aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt worden sind.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) geht konsequent gegen Anbieter vor, welche im Kielwasser von echten Kryptowährungen als Trittbrettfahrer mit unerlaubten Geschäftsmodellen operieren.
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Das erste und das zweite Element der neuen FinTech-Regeln ist vom Bundesrat verabschiedet worden, die Änderung der Bankenverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 die Vernehmlassung zu Änderungen des Bankengesetzes und der Bankenverordnung im Bereich FinTech eröffnet. Das schafft den Boden für die neue FinTech-Lizenz.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Finanzbereich über digitale Kanäle.
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