Blockchain

Verbesserte Rahmenbedingungen für Blockchain-Technologie

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Bild: ikachan999 | Getty Images

Ein Blockchain-Gesetz nach dem Beispiel von Liechtenstein gibt's nicht, der Bundesrat will jedoch die Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT weiter verbessern.

Ein spezielles Blockchain-Gesetz nach dem Muster von Liechtenstein will der Bundesrat deshalb nicht, weil er die Ansicht vertritt, dass der Schweizer Rechtsrahmen gut geeignet ist, mit neuen Technologien umzugehen, inklusive Blockchain.

Gestützt wird diese Haltung durch einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor, den der Bundesrat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 verabschiedet hat.

Der Bundesrat sieht jedoch punktuell einen Anpassungsbedarf bei geltender Gesetzen und erteilt den zuständigen Departementen entsprechende Aufträge.

Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT sollen weiter verbessert werden

Der Bundesrat zur Blockchain und zu den Rahmenbedingungen: Der Distributed Ledger- und Blockchain-Technologie wird sowohl im Finanzsektor als auch in anderen Wirtschaftssektoren ein erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential vorausgesagt.

Der Bundesrat will die Chancen der Digitalisierung für die Schweiz nutzen. Deshalb sollen auch die bestmöglichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für FinTech- und Blockchain-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen, um die Integrität und gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz zu gewährleisten.

Der Bericht mit Auslegeordnung

Der Bericht, auf den sich der Bundesrat stützt, macht auf 170 Seiten eine Auslegeordnung relevanter Rahmenbedingungen, klärt den Handlungsbedarf und schlägt konkrete Massnahmen vor. Das ausführliche Papier basiert auf den Arbeiten der Arbeitsgruppe "Blockchain/ICO", die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Januar 2018 ins Leben gerufen hatte und die im Rahmen ihrer Arbeiten auch die Fintech- und Finanzbranche konsultiert hat.

Die Autoren kommen in ihren Analysen zum Schluss, dass sich keine grundlegenden Anpassungen des Schweizer Rechtsrahmens aufdrängen, aber dennoch punktueller Anpassungsbedarf besteht.

Der ausführliche Bericht steht am Ende dieses Artikels als PDF zum Runterladen bereit.

Schritte und Aufträge des Bundesrates

Der Bundesrat hat ein Paket geschnürt und konkrete Aufträge erteilt. Das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) werden beauftragt, im 1. Quartal 2019 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Diese Vorlage verfolgt das Ziel:

  • im Zivilrecht die Rechtssicherheit bei der Übertragung von Rechten mittels digitalen Registern zu erhöhen,
  • im Insolvenzrecht die Aussonderung im Konkurs von kryptobasierten Vermögenswerten weiter zu klären sowie eine Aussonderung von nicht vermögenswerten Daten zu prüfen,
  • im Finanzmarktrecht ein neues und flexibles Bewilligungsgefäss für blockchainbasierte Finanzmarktinfrastrukturen auszuarbeiten,
  • im Bankenrecht die bankinsolvenzrechtlichen Bestimmungen mit den Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht abzustimmen und
  • im Geldwäschereirecht die heutige Praxis zur Unterstellung dezentraler Handelsplattformen unter das Geldwäschereigesetz expliziter zu verankern.

Kryptowährungen und Geldwäscherei

In derselben Sitzung am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat zudem einen Bericht der interdepartementalen Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (KGGT) zu "Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken von Krypto-Assets und Crowdfunding" zur Kenntnis genommen.

Diese Analyse zeigt, dass kryptobasierte Vermögens­werte im Bereich Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eine Gefährdung darstellen. Aufgrund geringer Fallzahlen kann das reelle Risiko in der Schweiz allerdings nicht abschliessend abgeschätzt werden. Die Schweiz verfügt jedoch über ein umfassendes regulatorisches Dispositiv, deshalb sollen weitere Verbesserungen über international koordinierte Massnahmen realisiert werden.

Der Bundesrat hat das EFD zudem beauftragt zu prüfen, ob das Geldwäschereirecht in Bezug auf gewisse Formen des Crowdfundings angepasst werden sollte.

Die Swiss Blockchain Federation erwartet rasche Konkretisierung

Die Swiss Blockchain Federation (das ist die frühere Blockchain Taskforce) begrüsst den Bericht und die Entscheidung des Bundesrates. Zumal im Bericht der Arbeitsgruppe Blockchain/ICO mehrere Punkte aus dem White Paper aufgenommen werden, das die Swiss Blockchain Federation im Frühjahr 2018 publiziert hat.

Die Swiss Blockchain Federation wünscht sich jedoch Tempo und erwartet eine rasche Konkretisierung des Berichts mit einer verbindlichen Agenda. Als zentrale Grundlage für die weitere Entwicklung des Blockchain-Standortes Schweiz soll in absehbarer Zeit Rechtssicherheit für Blockchain-Unternehmen geschaffen werden.