Technologieneutrale FINMA-Regeln für die Vermögensverwaltung

Bild: FINMA

Digitale Vereinbarungen sind neu auch bei Vermögensverwaltungsverträgen erlaubt.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat bereits in verschiedenen Bereichen ihre Regeln technologischen Entwicklungen angepasst. Neu nun auch in der Vermögensverwaltung.

Digitale Vereinbarungen ab August 2016

Vermögensverwaltungsverträge müssen nicht mehr zwingend schriftlich abgeschlossen werden, in Zukunft sind auch digitale Vereinbarungen erlaubt. Damit passt die FINMA ihr Rundschreiben "Eckwerte zur Vermögensverwaltung" vom 18. Dezember 2008 den aktuellen Gegebenheiten an. Dieses Rundschreiben verlangte bis anhin zwingend einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag. Neu sind nun alternative Formen möglich, Verträge können digital abgeschlossen werden. Diese Änderungen treten am 1. August 2016 in Kraft.

"Die FINMA erachtet Innovation als wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Sie ist aber grundsätzlich neutral gegenüber bestimmten Geschäftsmodellen oder Technologien."

Mit dieser Anpassung schliesst die FINMA die Umsetzung ihrer Arbeiten zur Technologieneutralität ab. Den Begriff "Technologieneutralität" stellte und stellt die FINMA ins Zentrum ihrer Abklärungen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass bestehende FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben neue Technologien nicht diskriminieren. Mit der Gleichstellung digitaler Vereinbarungen trägt die FINMA aktuellen Markt- und Fintech-Entwicklungen Rechnung.

Bereits gemacht – und noch in der Pipeline

Mit dem Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" ist bereits mit Wirkung auf März 2016 eine Hürde im Onboarding beseitigt worden. In Vorbereitung und in Abklärung sind die von FINMA-Direktor Mark Branson vorgeschlagenen Punkte der Banklizenz light für Fintechs sowie der Sandbox für Startups. Wir haben im März darüber berichtet: Artikel März 2016.

Im Zusammenhang mit der Strategie der digitalen Schweiz hat der Bundesrat das EFD beauftragt, bis im Herbst 2016 Konzepte für eine Fintech-Lizenz auszuarbeiten. Mit dem Ziel, den Markteintritt für neue, innovative Finanztechnologien zu erleichtern. Wir haben im April berichtet: Details zum Thema.
 

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