Neue FinTech-Regeln gelten ab 1. August 2017

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Das erste und das zweite Element der neuen FinTech-Regeln ist vom Bundesrat verabschiedet worden, die Änderung der Bankenverordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Die vom Bundesrat am 2. November 2016 vorgestellte Lösung verfolgt das Ziel, die Markteintrittshürden für Startups und FinTechs nach unten anzupassen. Im Anschluss an die Vernehmlassung (1. Februar bis 8. Mai 2017) hat hat der Bundesrat die Änderung der Bankenverordnung (BankV) verabschiedet, damit gelten die neuen FinTech-Regeln ab 1. August 2017. Das erste und das zweite Element der Gesamtlösung ist damit umgesetzt.

Die konkrete Lösung mit drei Elementen

Die ersten beiden Elemente sind über eine Änderung der Bankenverordnung (BankV) auf den Weg gebracht worden. Das dritte Element bedingt eine Änderungen des Bankengesetzes (BankG) und muss deshalb durch das Parlament verabschiedet werden.

  • Das erste Element: Halten von Geldern auf Abwicklungskonten
    Die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken gilt explizit für eine Abwicklung innerhalb von 60 Tagen, bisher waren lediglich 7 Tage vorgesehen. Diese Änderung kommt Crowdfunding-Plattformen entgegen, welche für die Finanzierung eines Projekts Gelder von zahlreichen Kapitalgebern einsammeln und befristet auf Abwicklungskonten halten.
  • Das zweite Element: Innovationsraum (Sandbox)
    Der neue Innovationsraum: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken gilt nicht mehr als gewerbsmässig und ist damit bewilligungsfrei möglich. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger müssen jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagesicherung gesichert sind.
  • Das dritte Element: FinTech-Lizenz
    Für Unternehmen, die Publikumseinlagen bis maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen, ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen, sollen im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Diese Erleichterungen sollen über eine neue Bewilligungskategorie geschaffen werden, die FinTech-Lizenz.

Das dritte Element mit der FinTech-Lizenz bedingt eine Änderung des Bankengesetzes (BankG). Der Ständerat hat sich bereits im Dezember 2016 für eine entsprechende Anpassung ausgesprochen. Die Debatte im Nationalrat zum Thema soll im Herbst 2017 stattfinden.

Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass die regulatorischen Erleichterungen, insbesondere das zweite Element mit der Sandbox, nicht nur für FinTech-Unternehmen gelten. Auch etablierte Finanzdienstleister sollen die neuen Freiheiten nutzen können. Damit steht der neue Innovationsraum selbstverständlich auch Banken zur Verfügung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird.

Der Hintergrund zur neuen FinTech-Regulierung

Der Bundesrat ist der Meinung, dass ein dynamisches FinTech-System wesentlich zur Qualität des Schweizer Finanzplatzes beitragen und dessen Wettbewerbsfähigkeit stärken kann. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für FinTech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.

Der Bundesrat wird die weiteren Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und FinTech weiterhin verfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen. Die entsprechenden Arbeiten, etwa zur Klärung der rechtlichen Qualifikation von virtuellen Währungen, wurden bereits an Hand genommen und sollen rasch vorangetrieben werden.
 

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