E-ID-Gesetz

E-ID = Electronic Identity oder Elektronischer Identitätsnachweis

E-ID-Gesetz = Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten

Eine E-ID dient zum Nachweis der eigenen Identität in der digitalen Welt. Die E-ID entspricht in Funktion und Ausprägung der "Digital Identity" (Digitale Identität). E-ID ist jedoch in dieser Form und Schreibweise die offizielle Sprachregelung der Schweizer Bundesbehörden für staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel.

Banken und Wirtschaft verwenden für die elektronische Identität eher die Bezeichnungen eID oder e-ID. Beide Begriffe sind in ihrer Bedeutung deckungsgleich mit E-ID.

Der Bund schafft ein Bundesgesetz über anerkannte elektronische identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) und hat dazu am 22. Februar 2017 ein Konzept vorgelegt und einen Gesetzesentwurf (Vorentwurf) in die Vernehmlassung geschickt. Im Anschluss an die Vernehmlassung (bis 29. Mai 2017) ist das "Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste" (E-ID-Gesetz, BGEID) ausgearbeitet und als Entwurf am 1. Juni 2018 dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt worden.

Die Verteilung der Aufgaben

Der Vorentwurf geht von einer Aufgabenteilung zwischen Staat und Markt aus. Folgende Parteien werden mit einbezogen:

IdP = Identity Provider (Private Dienstleister)
Private und öffentliche Identifizierungs-Dienstleister werden vom Bund ermächtigt, anerkannte E-ID auszustellen und anerkannte E-ID-Systeme zu betreiben. Der Bund stellt dazu die staatlich geführten Personenidentifizierungsdaten zur Verfügung (mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils betroffenen Person).

SID = Schweizerische Stelle für elektronische Identität (Bund)
Zuständig für den Rechtsrahmen und für die Datenschnittstelle zu IdPs, um die notwendigen Personenidentifizierungsdaten zu übermitteln.

AID = Anerkennungsstelle für Identitätsdienstleister (Bund)
Zuständig für Anerkennung und Aufsicht der IdPs.

Vorentwurf, Vernehmlassungsphase und Entwurf Bundesgesetz:

Die Schweizer Bevölkerung lehnt das E-ID-Gesetz ab

Nachdem das Parlament dem E-ID-Gesetz den Segen gegeben hatte, ist das Referendum ergriffen worden. Am 16. Januar 2020 wurden 64'172 amtlich beglaubigten Unterschriften in Bundesbern eingereicht – damit musste das Gesetz dem Schweizer Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Am 7. März 2021 hat die Schweizer Bevölkerung sehr klar entschieden, mit 64.4 Prozent haben sich nahezu zwei Drittel der Abstimmenden gegen das E-ID-Gesetz ausgesprochen. Damit ist das vom Bundesrat ausgearbeitete und vom Parlament verabschiedete Gesetz vom Tisch. Konsequenz: zurück auf Feld 1, die Schweiz wird noch einige Zeit keine nationale E-ID haben.

Update 22. November 2023

Der Bundesrat hat am 22. November 2022 eine Botschaft zum revidierten E-ID-Gesetz verabschiedet. Die Elektronische Identität (E-ID) für die Schweizer Bevölkerung wird konkret und soll 2026 zur Verfügung stehen. Details zum Thema hier.