Datenschutz

Weihnachtskarten – das Leben vor und nach der DSGVO

Weihnachtsmann mit Hund
Bild: Damedeeso | Getty Images

Ein Jurist zur schicksalshaften Frage: "Darf man eigentlich noch Weihnachtskarten versenden?"

Letzte Weihnachten konnte man die triviale Frage, ob Weihnachtskarten verschickt werden sollen oder nicht, noch leichtfüssig nach dem Lustprinzip beantworten:

Ja (2 Zeichen)

Nein (4 Zeichen)

Heute und nach Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) läuft da gar nichts unter 3'727 Zeichen (mit Leerzeichen). DSGVO und akribische EU-Kommissionen sei Dank, wird's auch in Zukunft nicht langweilig. Um aber bei den Weihnachtskarten zu bleiben:

Der Jurist Martin Steiger hat sich die Mühe gemacht, die Frage von oben zu beantworten. Seine 3'727 Zeichen und die darin enthaltenen Ausführung sind hier im Detail nachzulesen.

Eine Kurzformel gibt's auch, weil der Jurist sich meiner erbarmt, Rechtsanwalt Martin Steiger sagt:

Im Ergebnis gehe ich davon aus, dass Weihnachtskarten auch nach Geltung der DSGVO grundsätzlich noch verschickt werden dürfen

Man beachte, in Anbetracht der Komplexität der DSGVO gehen selbst Juristen "davon aus, dass ...", sie hüten sich, "ja" oder "nein" zu sagen. Das hängt mit den möglichen Interpretationen und den Ausführungen der übrigen vielen Zeichen zusammen.

Datenschutz mit einfachen und nachvollziehbaren Regeln ist etwas Gutes. Und auch etwas Wichtiges. Die DSGVO der EU hat mein Herz jetzt noch nicht restlos und im Sturm erobern können. Dazu ist sie zu kompliziert, zu aufwendig in der Anwendung, zu unklar in vielen Details und: sie fordert anstelle der bisher 2 oder 4 neu nun satte 3'727 Zeichen. 

Nein, das ist kein DSGVO-Bashing. Aus mir spricht die schlichte Überforderung. Die DSGVO gilt in Ausprägung und Auswirkungen unterschiedslos für Google, Apple, Facebook, Amazon, Microsoft und für mich als Redaktorin und KMU-Frau. Hurra, ganz toll gemacht, danke, endlich auf Augenhöhe und Schulter an Schulter mit den Giganten.

Oder könnte es sein, dass doch irgendwas schiefgelaufen ist, wenn ich auch sehr einfache Fragen nicht mehr ohne Anwalt und juristischen Beistand beantworten kann?