QR-Rechnung

Das Konsultationsverfahren zur QR-Rechnung läuft

Konsultation mit Bitte um Feedback
Bild: vectorplusb | Getty Images

Die Änderungsvorschläge zur bisherigen Spezifikation liegen vor – Stellungnahmen können ab sofort abgegeben und eingereicht werden.

Wie wir bereits im Juli berichtet haben, geht die QR-Rechnung als Ersatz für die heutigen Einzahlungsscheine in die Verlängerung: Erste QR-Rechnungen sollen nach heutiger Planung ab 30. Juni 2020 genutzt werden können.

Die bestehenden Spezifkationen (Version 1.0 vom 27. April letzten Jahres) werden nochmals überarbeitet, die bereinigten "Schweizer Implementation Guidelines QR-Rechnung" sollen in finaler Version am 15. November 2018 erscheinen. Die vorgesehenen Änderungen werden als Vorschlag in einer öffentlichen Konsultation zur Diskussion gestellt.

Revision in acht Punkten

Die Spezifikationen sollen in acht Punkten revidiert und an die aktuellen Marktbedürfnisse angepasst werden. Stellungnahmen können zu folgenden Änderungsvorschlägen abgegeben werden:

  • Einführung einer Perforationspflicht für papierbasierte Zahlungen
  • Einführung eines Empfangsscheins
  • Vereinfachung bei den strukturierten Adressen
  • Keine Anzeige von Strukturinformationen des Rechnungsstellers
  • Vereinfachung der Kombinationsmöglichkeiten bei strukturierten Referenzen
  • Vorerst keine Verwendung des Feldes «Endgültiger Zahlungsempfänger»
  • Vorerst keine Verwendung des Feldes für alternative Verfahren
  • Einführung einer zusätzlichen lizenzfreien Schriftart für nicht Microsoft-User

Teilnahme an der Konsultation

Die öffentliche Konsultation ist Ende Juli gestartet und läuft bis zum 23. September 2018. Informationen zu allen Details und Formulare zur Teilnahme stehen unter folgenden Links zur Verfügung:

Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen können über das vollständig ausgefüllte Formular per E-Mail via consultations(at)paymentstandards.ch eingereicht werden.