QR-Rechnung: Spezifikationen zum neuen Einzahlungsschein

Bild: SIX – Zahlteil QR-Rechnung mit Swiss QR-Code

Der neue Einzahlungsschein nennt sich jetzt Zahlteil mit QR-Code und ist Bestandteil der neuen QR-Rechnung.


Der Einzahlungsschein wird zur QR-Rechnung

Oder präziser: zum Zahlteil QR-Rechnung als Bestandteil der QR-Rechnung. Was im schlichten Schwarz-Weiss-Look nicht mehr aussieht wie ein Einzahlungsschein, ist im Kern einer geblieben, einfach besser, schneller, digital und prozesstauglich. Der Zahlteil der QR-Rechnung besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen:

  • Zum einen: QR-Code, der sich nach seinem aktuellen Tuning Swiss QR-Code nennt, zu erkennen nicht nur an mehr Grösse, Leistung und Inhalt, sondern auch am Schweizerkreuz in der Mitte.
  • Zum anderen: Zahlungsinformationen in lesbarer Form, was den Zahlteil der QR-Rechnung auch analog nutzbar macht.

Die wichtigsten Informationen zur QR-Rechnung haben wir für Sie zusammengestellt.

Interessant für Rechnungssteller

Keine Vordrucke
Vordrucke sind nicht mehr notwendig, der Zahlteil mit QR-Code wird im Format A6 quer, unten rechts platziert, zusammen mit der Rechnung Schwarz-Weiss gedruckt.

Zahlteil mit QR-Code
Alternativen zur direkten Integration in die Papierrechnung: Papierbeilage zur Rechnung oder integraler Bestandteil einer Rechnung als PDF. Details dazu in den Spezifikationen.

Drucken
Die QR-Rechnung kann mit handelsüblichen Druckern selbst erstellt werden.

Papiersorten
Druck auf naturweissem oder weissem Papier, Gewicht mindestens 80 bis maximal 100 g/m2. Geprüfte Recycling-, FSC- und TCF-Papiersorten sind erlaubt, nicht zugelassen sind beschichtete oder reflektierende Sorten.

Zusatzinformationen
Der QR-Rechnung können zusätzliche Informationen mitgegeben werden, wie zum Beispiel die Unternehmens-Identifikation oder eine Rechnungsnummer an den Rechnungsempfänger, die eine automatische Abstimmung mit der Buchhaltung ermöglichen.

Externe Anwendung
Der QR-Code selbst kann auf Plakaten, Flyern oder anderen Werbemitteln angebracht werden, zum Beispiel um direkt Spenden zu generieren.

Alternative Verfahren
Rechnungssteller können den QR-Code auch für alternative Verfahren einsetzen, zum Beispiel die E-Rechnung oder Twint.

Was ist drin?
Der QR-Code enthält alle relevanten Angaben zu Zahlungsempfänger und Zahler, Betrag, Währung und mehr. Details dazu in den Spezifikationen.

Interessant für Rechnungsempfänger

Zahlungsinformationen im QR-Code und in lesbarer Form
Alle für die Zahlung notwendigen Informationen sind sowohl im QR-Code enthalten als auch auf dem Zahlteil aufgedruckt und damit ohne technische Hilfsmittel lesbar.

Komfort im digitalen Handling
Mit nur einem Klick können sämtliche Zahlungsinformationen beispielsweise per Smartphone (Mobile Banking) oder Lesegerät (E-Banking) erfasst und an die Bank gesendet werden. Die manuelle Erfassung oder nachträgliche Ergänzung von Daten entfällt.

Manuelles Handling bleibt möglich
Die QR-Rechnung und damit der Zahlteil mit QR-Code können digital und analog genutzt werden. Manuelle Erfassung der Zahlungsdaten im E-Banking, Zahlungsaufträge per Papier an die Bank oder Einzahlungen auf der Post bleiben deshalb problemlos möglich.

Alternative Verfahren
Die QR-Rechnung steht auch für alternative Verfahren wie beispielsweise Twint oder die E-Rechnung, falls der Rechnungssteller dies anbietet.

Interessant für Software-Hersteller

Buchhaltungs-Software oder ERP-Systeme sollten im Idealfall bis Ende 2017 Lösungen anbieten können, damit Rechnungssteller bis Mitte 2018 die Umstellung auf ISO 20022 abgeschlossen haben. Erst danach kann die QR-Rechnung eingeführt werden. Details zur QR-Rechnung in den Spezifikationen.

Vorlagen für Software-Hersteller: Eckmarken für Zahlteil QR-Rechnung | Schweizer Kreuz für QR-Code

Der aktuelle Fahrplan

Rechnungssteller können ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken. Deshalb sollten alle Marktteilnehmer zu diesem Zeitpunkt technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Zahlung und zur Verarbeitung zu nutzen. Die Übergangszeit der Parallelphase, in der QR-Rechnungen und heutige Einzahlungsscheine verwendet werden können, soll "möglichst kurz" gehalten werden. Ein verbindlicher Endtermin ist noch nicht definiert worden.

Hilfsmittel und Tools

Die folgenden Tools sind verfügbar oder in Vorbereitung:

  • Bereits verfügbar: Tool für die Berechnung von IBANs zum Runterladen. Das Tool für QR-IBANs ist in Planung.
  • Bis Ende September 2017: Plattform zur Validierung von Swiss QR-Codes.
  • 4. Quartal 2018: Browserbasierte Lösung zur Generierung von Swiss QR-Codes für Privatpersonen und Firmen, welche ohne Softwarelösung arbeiten.

Und: Erste Antworten auf noch nicht gestellte Fragen

Mass- und Gestaltungsmuster
Nicht mehr notwendig, weil keine Vordrucke gemacht werden müssen. Positionierung und Masse des Zahlteils sind jedoch zwingend zu beachten. Varianten und Vorgaben sind in den Spezifikationen von SIX beschrieben.

Perforation zwischen Rechnung und Zahlteil
Nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch empfehlenswert.

Währungen
Es werden weiterhin CHF und EUR unterstützt.

Angaben zum Zahlungszweck
Die heutigen Feldbezeichnungen "Zahlungszweck" und "Mitteilungen" werden durch das Feld "Zusätzliche Informationen" im QR-Code ersetzt. Bis zu 140 Zeichen sind vorgesehen.

Werbung auf dem Zahlteil
Nicht (mehr) vorgesehen, weder auf der Vorderseite noch auf der Rückseite.

Blanko-Einzahlungsscheine
Die PostFinance klärt noch ab, ob eine Alternative zum heutigen Blanko-Einzahlungsschein angeboten werden kann, der in Poststellen aufliegt.

Links zu Details, Doks und Spezifikationen

Zahlteil mit QR-Code: Spezifikationen des Zahlteils mit Swiss QR-Code

QR-Rechnung: Merkblatt zur QR-Rechnung

Vorlagen: Eckmarken für Zahlteil QR-Rechnung | Schweizer Kreuz für QR-Code

Stichworte zum Thema im Lexikon: Einzahlungsschein | QR-Rechnung | ISO 20022 | QR-Code