eID

= Electronic Identity (Elektronische Identität oder Elektronischer Identitätsnachweis)
= e-ID
= E-ID

Eine eID dient zum Nachweis der eigenen Identität in der digitalen Welt. Die eID entspricht in Funktion und Ausprägung der "Digital Identity" (Digitale Identität). Die Schweizer Bundesbehörden verwenden die Schreibweise E-ID, Banken und Wirtschaft arbeiten bei der elektronischen Identität eher mit den Bezeichnungen eID oder e-ID. Alle Begriffe sind in ihrer Bedeutung deckungsgleich.

Eine einmal erfasste, verifizierte, sicher verwahrte und vertrauenswürdig verwaltete digitale Identität schafft Sicherheit und Effizienz. Jedes Individuum und jede Institution kann sich über die eigene digitale Identität eindeutig identifizieren, authentisieren und auch Dokumente rechtsgültig digital signieren. Die Verfahren sind im Kern definiert und vorhanden, über die sich ein Individuum oder eine Institution über "den Umweg" auf die hinterlegte Digital Identity ausweisen und für Zutritte und Zugriffe autorisieren kann.

Inhaberinnen und Inhaber der elektronischen Identität können sich über eine Karte (ID Card) oder auch übers Smartphone legitimieren.