FINMA-Bewilligung

Bewilligung als DLT-Handelssystem – die Guidelines der FINMA

Symbolbild einer Distributed Ledget
Bild: peterschreiber.media | Getty Images

Wer braucht in der Schweiz eine Bewilligung als DLT-Handelssystem? Die FINMA liefert die zentralen Informationen zur Bewilligungspflicht.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat die Guidelines und Dokumente zur "Bewilligung als DLT-Handelssystem" publiziert.

Zuerst einmal macht die FINMA klar, was die Bewilligung ist und auf welcher gesetzlichen Grundlage sie steht.

Was macht die Bewilligung als DLT-Handelssystem möglich?

Die Bewilligung als DLT-Handelssystem erlaubt den multilateralen Handel von DLT-Effekten und ist im Finanzmarktinfrastrukturgesetz geregelt.

Wer die Gesetzesgrundlagen im Detail studieren möchte, gleich hier: 

Dann fasst die Finanzmarktaufsicht zusammen, wer eine Bewilligung braucht und welche Schritte zu dieser Bewilligung führen.

Wer braucht die Bewilligung als DLT-Handelssystem?

Dem DLT-Handelssystem nach Kapitel 4a bzw. Art. 73a ff. FinfraG ist erlaubt, gewerbsmässig eine Einrichtung zum multilateralen Handel von DLT-Effekten zu betreiben,

  • die den gleichzeitigen Austausch von Angeboten unter mehreren Teilnehmern sowie den Vertragsabschluss nach nichtdiskretionären Regeln bezweckt und zudem entweder Teilnehmer nach Art. 73c Abs. 1 Bst. e FinfraG ("Retail-Kunden") zulässt,
  • DLT-Effekten gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren zentral verwahrt
  • oder Geschäfte mit DLT-Effekten gestützt auf einheitliche Regeln und Verfahren abrechnet und abwickelt.

Mindestens eine dieser drei Voraussetzungen muss gegeben sein, damit eine Bewilligungspflicht als DLT-Handelssystem vorliegt. Dazu gehört: das DLT-Handelssystem muss als juristische Person nach schweizerischem Recht mit Sitz und Hauptverwaltung in der Schweiz ausgestaltet sein.

Was der Bewilligungsprozess kostet

Die FINMA beurteilt bei entsprechenden Bewilligungsgesuchen zuerst, ob die beabsichtigte Geschäftstätigkeit eine Bewilligung benötigt und die geplante Geschäftstätigkeit im Rahmen der Bewilligung als DLT-Handelssystem möglich ist.

Der Bewilligungsprozess ist gebührenpflichtig, die Kosten können in der Gebührenverordnung nachgelesen werden. Weil da einiges an Kosten zusammenkommen kann, macht die FINMA interessierten Unternehmen das Angebot, dass sie ihr Projekt vor der Einreichung des Gesuchs der FINMA vorstellen können. Das kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Welche Schritte führen zur Bewilligung als DLT-Handelssystem?

Die Guidelines zum Erstellen eines Gesuchs zur Bewilligung als DLT-Handelssystem hat die FINMA als Dokument zusammengestellt, das PDF kann hier runtergeladen werden.

Über diese Wegleitung hinaus stehen weitere Informationen sowie sämtliche Dokumente und Formulare, die Gesuchssteller benötigen, auf der Website der FINMA zur Verfügung, gleich hier.